Schließfächer in Gelsenkirchen zur Miete

Der Mietzeitraum beträgt immer ein Semester. Die Schließfächer befinden sich im Keller von Gebäudeteil A. Am besten zu erreichen über den Zugang zum Keller von der PhysikalischenTechnik (A5). Unten befinden sich auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es wird ein Pfand in Höhe von 40 € erhoben. Die Vergabe der Schließfächer wird nach dem Windhundprinzip durchgeführt. „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Daneben gibt es noch ein kleines Kontingent an Schließfächern, das Studierenden zur Verfügung steht, die nachweißlich Ihre Abschlussarbeit anfertigen.

Alle Interessierten melden sich bitte bei uns im AStA Shop.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietobjekt
Der Mieter erhält ein Schließfach mit mechanischem Schloss und den dazugehörigen Schlüssel. Ein Fachtausch unter Mietern ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet.

2. Mietzeit
Der Mietvertrag kommt mit der Unterschrift des Mieters bzw. Erziehungsberechtigten zustande. Die Vertragsdauer beläuft sich auf ein Semester.
Semesterzeitraum:
Wintersemester von September bis einschließlich Februar
Sommersemester von März bis einschließlich August
Der Mieter hat ab Vertragsbestätigung ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Mietvertrag. Exmatrikulierten Studierenden steht jederzeit ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dies ist durch Beifügen der Exmatrikulations-Bescheinigung zu belegen.

3. Vergabe der Schließfächer
Der Allgemeine Studierendenausschuss der Westfälischen Hochschule (AStA) übernimmt die Vergabe der Schließfächer. Dies wird nach dem Windhundprinzip durchgeführt. Für ein kleines Kontingent an Schließfächern gibt es eine gesonderte Vergabe. Diese Schließfächer stehen Studierende zur Verfügung, die nachweislich Ihre Abschlussarbeit erstellen.

4. Mietbetrag
Das Schließfach wird unentgeltlich vermietet.
5. Sonstige Pflichten des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich, das Schließfach pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und keine gefährlichen Stoffe zu verschließen. Am Vertragsende ist das Schließfach zu leeren und zu reinigen. Für den Verlust von Schlüsseln haftet der Mieter – der Verlust ist dem Vermieter unverzüglich per E- Mail anzuzeigen. Schliessfach@asta-wh.de

6. Schließfachpfand
Der Mieter leistet eine Pfandzahlung in Höhe von 40,-€. Das Pfand ist rückzahlbar binnen eines Monats nach Neubeginn des folgenden Semesters, welches auf die Beendigung des Mietvertrages folgt. Ausstehende Forderungen (z.B. Verlust von Schlüsseln, Beschädigung der Schließfächer) werden mit dem Schließfachpfand verrechnet.

7. Haftung
Der AStA übernimmt für die in den Schließfächern abgelegten Gegenstände keine Haftung.

8. Fundsachen
Sollten nach Vertragsende und Austausch der Schlösser (Pflichtverletzung) Sachen in den Schließfächern verbleiben, können diese maximal einen Monat lang gegen Vorlage des Schlüssels beim AStA abgeholt werden. Nicht abgeholte Sachen werden als Fundsachen behandelt und können versteigert werden.