Semesterticket Westfälische Hochschule, verwaltet vom AStA der Westfälischen Hochschule 

Fristen, Kosten und Regelungen für das Mobilitätsticket

In den folgenden FAQs hat der AStA-Referent für Mobilität Christian wichtige Informationen für euch zusammengestellt.
Sollten trotzdem Fragen offen sein, schreibt bitte eine E-Mail an semesterticket@asta-wh.deBitte rechnet mit einer Bearbeitungszeit von sieben Tagen.

Erstattung oder Freistellung des Mobilitätsbeitrages :

ab sofort direkt hier im Formularsystem des AStA

Merkblätter für die Erstattung sowie Freistellung der Entrichtung des Mobilitätsbeitrages:

Merkblatt für die Erstattung des Mobilitätsbeitrages
Merkblatt für die Freistellung der Entrichtung des Mobilitätsbeitrages

Links zur Beitragsordnung der Studierendenschaft (Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule):

Beitragsordnung der Studierendenschaft der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
(Amtliche Mitteilungen 2016 – Nr. 15 vom 16. Juni 2016 – Download direkt von der Homepage der Westfälischen Hochschule)

Erste Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
(Amtliche Mitteilungen 2018 – Nr. 25 vom 04. Dezember 2018 – Download direkt von der Homepage der Westfälischen Hochschule)

 

Upgrade Deutschland-Ticket (49 € Ticket)

Du möchtest den Geltungsbereich seines dein studentisches Mobilitätsticket erweitern?
Du möchtest alle Nahverkehrsangebote in Deutschland nutzen?

Dann ist das Deutschland-Ticket, welches oft als 49 € bezeichnet wird, ideal.

Da du bereits ein Mobilitätsticket besitzt, musst du nur ein Upgrade kaufen.
Dieses Upgrade bekommt ihr für den Differenzbetrag zwischen eurem aktuellen Semesterticket und dem Deutschland-Ticket.

Somit für die Standorte Gelsenkirchen und Recklinghausen 12,33€/Monat, für den Standort Bocholt 16,60€/Monat.
Da du dein Upgrade direkt bei den Verkehrsunternehmen kaufst, können wir, vom AStA, nicht bei jedem Problem helfen.
Eine Rückerstattung über uns, wie bei deinem aktuellen Mobilitätsticket, ist nicht möglich.

Weitere Informationen findet ihr, auf der Homepage der Westfälischen Hochschule: https://www.w-hs.de/deutschlandticket/

Welche Kosten und Fristen sind zu beachten?

Die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2023/2024 läuft vom 15.06.2023 bis zum 15.07.2023.

Den Antrag auf Freistellung vom Semesterticket bitte dem oben aufgeführten Link entnehmen und bis spätestens 15.07.2023 (Eingang bei der Westfälischen Hochschule, Standort Gelsenkirchen) einreichen.

Bei einer beim AStA beantragten und bewilligten Freistellung lautete der Beitrag: 138,00 € (Stand April 2023).

Wer eine Bestätigung über die erfolgte Freistellung wünscht, möge dazu im Antrag seine Email-Adresse angeben.

Nach Fristablauf ist keine Freistellung mehr möglich, der volle Betrag ist zu entrichten.
Die Rückerstattung des Betrages ist aber möglich, aber aus verwaltungstechnischen Gründen, kann die Gutschrift erst im neuen Semester erfolgen. Frühester Termin ist circa 6 Wochen nach Semesterbeginn.

Die Gebühren für die Rückmeldung zum Wintersemester 2023/2024 betragen, je nach Standort:

  • an den Standorten Gelsenkirchen und Recklinghausen 358,02 €
  • am Standort Bocholt 337,40 €

(Auskunft dazu : Aushänge, Studierendensekretariat)

Wurde trotz Freistellung oder wegen Fristüberschreitung der volle Beitrag überwiesen, muss eine Rückerstattung beantragt werden.
Der Antrag ist ebenfalls hier erhältlich, bitte die
Regelungen dazu beachten. Siehe: „Antrag auf Rückerstattung“.

Aus verwaltungstechnischen Gründen kann die Gutschrift, aber erst im neuen Semester erfolgen. Frühester Termin ist circa 6 Wochen nach Semesterbeginn.

Wie setzt sich der Semesterbeitrag zusammen?


Gelsenkirchen und Recklinghausen:

Der aktuelle Semesterbeitrag (WiSe 2023/2024) an den Standorten Gelsenkirchen und Recklinghausen beträgt 358,02 € und setzt sich wie folgt zusammen:

  • 160,62 € VRR-Semesterticket (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) (im letzten Semester 154,56 €)
  • 59,40 € NRW-Semesterticket (im letzten Semester 58,50 €)
  • 120,00 € Akademisches Förderungswerk (AkaFö) (im letzten Semester 120,00 €)
  • 18,00 € Studierendenschaftsbeitrag (im letzten Semester 18,00 €)

Bocholt:

Der aktuelle Semesterbeitrag (WiSe 2023/2024) am Standort Bocholt beträgt 337,40 € und setzt sich wie folgt zusammen:

  • 140,00 € VGM-Semesterticket (Verkehrsgemeinschaft Münsterland) (im letzten Semester 140,00€)
  • 59,40 € NRW-Semesterticket (im letzten Semester 58,50 €)
  • 120,00 € Akademisches Förderungswerk (AkaFö) (im letzten Semester 120,00 €)
  • 18,00 € Studierendenschaftsbeitrag (im letzten Semester 18,00 €)

Stand der Informationen: April 2023

Muss ich das Semesterticket akzeptieren und bezahlen?

Das Semesterticket wurde auf Beschluss der Studierendenschaft eingeführt und ist für alle Studierenden an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen bindend. Ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom August 2000 hat dies bekräftigt.

Ausnahmeregelungen / Freistellungen vom Semesterticket

Das Semesterticket ist generell für alle Studierenden bindend.

Die Ausnahmeregelungen für eine Freistellung/Rückerstattung sind im Antrag aufgeführt. Bitte bei Interesse dort nachlesen. 

Rückerstattung des Semesterticketbeitrages

Zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrages bitte den Antrag verwenden, die Hinweise beachten.

Bitte beachten: Die Rückerstattung erfolgt anteilig, es werden nur nicht angebrochene Monate berücksichtigt. Bis zum 3. eines jeden Monats gilt dieser als noch nicht angebrochen. Ihr werdet, über die Schritte per E-Mail informiert.

Letzter Termin für einen Antrag auf Rückerstattung ist im Sommersemester der 3. Augustim Wintersemester der 3. Februar. Nach diesem Datum (Rechnungsabschluss) ist keine rückwirkende Erstattung mehr möglich!

Es werden nur Rückerstattungsanträge akzeptiert und bearbeitet, von denen alle Dokumente vorliegen. Die Dokumente müssen im Original bzw. in Kopie (Brief, E-Mail) eines offiziellen Dokument vorliegen.

Ab wann darf man das Semesterticket nutzen?

Erstsemester an den Standorten Gelsenkirchen und Recklinghausen, dürfen das Semesterticket ab dem 1. September nutzen.
Es besteht die Möglichkeit ein VorkursTicket (für Juli und August) , bei der BoGeStra bzw. Vestischen beantragen, dieses kostet zurzeit 60,00 €/Monat.  Informationen bekommst du im AStA-Shop, sowie beim Mobilitätsreferenten Christian. Vorkursticketberechtigung/-bescheinigung für VRR, dieses dann bitte beim AStA abstempeln lassen und danach beim Verkehrsunternehmen einreichen.

Erstsemester am Standort Bocholt, dürfen das Semesterticket, bereits ab dem 1. August nutzen.

Für Hochschulwechsler und Studierende, welche sich rückmelden, gilt das Ticket erst mit Beginn des jeweiligen Semesters (nicht zu verwechseln mit dem Vorlesungsbeginn):

  • zum Wintersemester ab dem 1. September
  • zum Sommersemester ab dem 1. März

Bitte immer den aktuellen Ausdruck des Ticket-to-print als Fahrausweis mitführen, ebenso ein offizielles Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass usw.).

Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werde?

Genutzt werden dürfen alle Bus-, Straßen-, Stadt-, U-Bahnlinien, Schwebebahn (Wuppertal), Skytrain (Flughafen Düsseldorf), H-Bahn (TU Dortmund) sowie nur die 2. Klasse der Züge der DB AG des Geschäftsbereichs Nahverkehr (DB Regio) sowie der Privatbahnen (S-Bahnen, Regional-Bahnen (RB) und Regional-Express (RE)).
Fernverkehrszüge wie IC, EC, ICE, sowie die Nutzung der 1. Klasse (auch nicht gegen Zuzahlung) sind nicht zugelassen.

Wo und wie darf ich das Ticket nutzen?

Die Fahrtberechtigung stellt das sogenannte Ticket-to-print dar, zu dem zusätzlich unbedingt der Personalausweis (und eventuell der Studierendenausweis) mitzuführen ist.

Das Ticket ist für ein Semester gültig. Hinweise zum Ausdrucken des Ticket-to-print finden sich unter: „Wie erhalte ich mein Semesterticket?“.

Das Ausdrucken ist erst möglich, wenn der zur Einschreibung / Rückmeldung erforderliche Beitrag überwiesen wurde.
Bitte dann auch etwa 14 Tage Bearbeitungszeit berücksichtigen, gerechnet ab der Überweisung / Einzahlung.

Übersicht VRR-Gebiet (Gelsenkirchen und Recklinghausen)
Für das Semesterticket gilt noch die Unterscheidung zwischen VRR Nord und Süd. Gelsenkirchen und Recklinghausen sind im Gebiet VRR Süd.

Übersicht VGM-Gebiet (Bocholt und Ahaus)

Übersicht NRW-Gebiet 

Die Mitnahme einer weiteren Person oder eines Fahrrades ist hier nicht gestattet.
Genutzt werden dürfen die Verkehrsmittel, die unter „Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden ?“ aufgeführt sind.

Innerhalb des VRR-Gebietes (Studierende an den Standorten Gelsenkirchen und Recklinghausen) gelten folgende Regeln: Es darf nur das rot umrandete Gebiet der VRR-Preisstufe D Region Süd (ursprüngliches VRR-Gebiet bis 31.12.2011) genutzt werden (Siehe: Übersichtskarte).
An Werktagen (montags bis freitags) ab 19 Uhr, samstags, sonn- und feiertags sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig bis Betriebsschluss darf im VRR-Gebiet eine weitere volljährige Person bei Nutzung des VRR-Tickets kostenfrei mitfahren.

(Erklärung Betriebsschluss: Im Schienenverkehr der DB AG bzw. im Schienenverkehr der Eisenbahnverkehrsunternehmen gilt als Betriebsschluss 3 Uhr des Folgetages. Ansonsten der Beginn der nächtlichen Betriebsruhe oder der Abschluss der NachtExpress-Fahrten am Folgetag.) Die Fahrradmitnahme ist entsprechend der Tarifbedingungen in der Regel ganztägig zugelassen. Ausnahmen und Regelungen bitte beachten. Info dazu unter: http://www.vrr.de/de/service/fragen/tickets/index.html


Innerhalb des VGM-Gebietes
(Studierende am Standort Bocholt, inklusive Studienort Ahaus) gelten folgende Regeln:
Inhabern des SemesterTickets ist die kostenlose Mitnahme eines Kindes im Alter von 6-14 Jahren im Geltungsbereich ohne Zeiteinschränkung gestattet.

An Werktagen (montags bis freitags) ab 19 Uhr, sowie samstags, sonn- und feiertags ohne Zeiteinschränkung, darf eine weitere Person oder ein Fahrrad in den Bussen im Bereich des WestfalenTarif mitgenommen werden.

Inhaber des Semestertickets sind von der Zahlung des NachtBus Aufpreises gem. 2.6 der Tarifbestimmungen im Geltungsbereich befreit.

Bei Nutzung des NRW-Semestertickets, also dem Gebiet außerhalb der VRR-Preisstufe D Region Süd (GE/RE) bzw. außerhalb des WestfalenTarif (BOH) sowie innerhalb des Bundeslandes NRW darf nur die Person das Ticket nutzen, auf die der Studierendenausweis und das Ticket-to-print ausgestellt sind. Beides ist mitzuführen. Weitere Mitnahmemöglichkeiten bestehen beim NRW-Semesterticket nicht.

Wie erhalte ich mein Semesterticket?

Zur Nutzung des VRR/VGM- und des NRW-Semestertickets ist es erforderlich, zuvor das sogenannte „Ticket-to-print“ auszudrucken.
Dazu bitte im QIS-Portal anmelden.

Dort auf den Link „Allgemeine Verwaltung“ klicken.
Es öffnen sich eine Übersicht wo ein Link zum Ausdruck des Semestertickets dient. Das Ticket-to-print darf nicht vergrößert oder verkleinert werden, es muss in Originalgröße ausgedruckt werden. Das Papier über den grauen Rand hinaus kann abgeschnitten / getrennt werden. Das Ticket darf nicht eingeschweißt werden! Es kann entnehmbar in einer Klarsichthülle aufbewahrt werden.

Anleitung der W-HS zum Semesterticket Bocholt

Kontakt

Christian Kellmann
Mobilität & Nachhaltigkeit

Sprechzeiten
Mittwochs, 13:00 bis 14:00 Uhr

Standort: Gelsenkirchen
Raum B2.1.29

Kontakt: mobilitaet@asta-wh.de