Fristen, Kosten und Regelungen für das Mobilitätsticket
Erstattung des Mobilitätsticket aufgrund der Corona-Pandemie?
Zurzeit erreichen uns vermehrt E-Mails, in denen es um eine Stornierung/Rückerstattung des Mobilitätstickets, in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie geht, deshalb hier eine kurze Information zu diesem Thema.
Eine Rückerstattung ist, im Allgemeinen*, nicht allein durch die aktuelle Situation gerechtfertigt, denn:
man sollte zwar, soweit wie es geht, zuhause bleiben und somit auch auf den öffentlichen Nahverkehr verzichten. Dies ist aber nicht für allen Studierende möglich. Diese sind weiterhin drauf angewiesen, auch ohne eigenes Auto, mobil sein.
Das Semesterticket ist ein Solidar-Modell. Gerade in diesen schwierigen Zeiten sollten wir auch vermehrt, die Bedürfnisse und Probleme unserer Mitmenschen wahrnehmen.
Die Verkehrsbetriebe in ganz Nordrhein-Westfalen bieten nach wie vor, fast uneingeschränkt, die Verbindungen mit Bus/Straßenbahn/U-Bahnen sowie den Schienennahverkehr an und erfüllen somit ihren Teil der Verträge. Daher sind auch wir als AStA der Westfälischen Hochschule, genauso wie alle ASten der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, angehalten uns an diese Verträge zu halten.
Über mögliche Veränderungen dieser Regelung, werden wir euch, sobald es neue Regelungen gibt, zeitnah informieren.
Die studentischen Vertreter sind in regelmäßigen Austausch mit der Hochschule, den lokalen Verkehrsbetrieben, den lokalen Politiker in den Städten und im Landtag, sowie auch durch unsere Arbeitsgruppen mit den zuständigen Bundestagspoltikern.
Da die Mitglieder des AStA, auch Studierende an der Hochschule sind, sind wir uns über finanziellen Probleme durchaus bewusst, daher bieten wir weiterhin z.B. die Möglichkeit des Darlehens an.
Wie bereits erwähnt, gilt der Ausschluss der Erstattung/Freistellung, für alle Hochschulen in NRW und ist keine willkürliche Entscheidung deines AStA oder der Westfälischen Hochschule.
*die Möglichkeit der Freistellung/Erstattung, in den in den Anträgen angegebenen Gründen (z.B. Auslandssemester, Praxisphase außerhalb von NRW, Mobilitätseinschränkungen durch Erkrankungen/Schwerbehinderung) bestehen auch innerhalb der Pandemie weiterhin.
In den folgenden FAQs hat der AStA-Referent für Semesterticket & Mobilität Christian wichtige Informationen für euch zusammengestellt. Sollten trotzdem Fragen offen sein, schreibt bitte eine E-Mail an semesterticket@asta-wh.de. Bitte rechnet mit einer Bearbeitungszeit von sieben bis vierzehn Tagen.
Erstattung oder Freistellung des Mobilitätsbeitrages :
ab sofort direkt hier im Formularsystem des AStA
Merkblätter für die Erstattung sowie Freistellung der Entrichtung des Mobilitätsbeitrages:
Merkblatt für die Erstattung des Mobilitätsbeitrages
Merkblatt für die Freistellung der Entrichtung des Mobilitätsbeitrages
Links zur Beitragsordnung der Studierendenschaft (Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule):
Beitragsordnung der Studierendenschaft der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
(Amtliche Mitteilungen 2016 – Nr. 15 vom 16. Juni 2016 – Download direkt von der Homepage der Westfälischen Hochschule)
Erste Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
(Amtliche Mitteilungen 2018 – Nr. 25 vom 04. Dezember 2018 – Download direkt von der Homepage der Westfälischen Hochschule)
Welche Kosten und Fristen sind zu beachten?
Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2021 läuft vom 15.12.2021 bis zum 15.01.2022.
Den Antrag auf Freistellung vom Semesterticket bitte dem oben aufgeführten Link entnehmen und bis spätestens 15.01.2021 (Eingang bei der Westfälischen Hochschule, Standort Gelsenkirchen) einreichen.
Bei einer beim AStA beantragten und bewilligten Freistellung lautete der Beitrag: 125,00 € (Stand Dezember 2021).
Wer eine Bestätigung über die erfolgte Freistellung wünscht, möge dazu im Antrag seine Email-Adresse angeben.
Nach Fristablauf ist keine Freistellung mehr möglich, der volle Betrag ist zu entrichten.
Die Rückerstattung des Betrages ist aber möglich, aber aus verwaltungstechnischen Gründen, kann die Gutschrift erst im neuen Semester erfolgen ggf. mit mehrwöchigem Verzug.
Die Gebühren für die Rückmeldung zum Sommersemester 2022 betragen, je nach Standort:
- an den Standorten Gelsenkirchen und Recklinghausen 338,06 €
- am Standort Bocholt (inklusive Studienort Ahaus) 313,50 €
(Auskunft dazu : Aushänge, Studierendensekretariat)
Wurde trotz Freistellung oder wegen Fristüberschreitung der volle Beitrag überwiesen, muss eine Rückerstattung beantragt werden.
Der Antrag ist ebenfalls hier erhältlich, bitte die Regelungen dazu beachten. Siehe: „Antrag auf Rückerstattung“.
Aus verwaltungstechnischen Gründen kann die Gutschrift, aber erst im neuen Semester erfolgen.
Wie setzt sich der Semesterbeitrag zusammen?
Gelsenkirchen und Recklinghausen:
Der aktuelle Semesterbeitrag (SoSe 2022) an den Standorten Gelsenkirchen und Recklinghausen beträgt 338,06 € und setzt sich wie folgt zusammen:
- 154,56 € VRR-Semesterticket (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) (im letzten Semester 151,98 €)
- 58,50 € NRW-Semesterticket (im letzten Semester 57,40 €)
- 110,00 € Akademisches Förderungswerk (AkaFö) (im letzten Semester 110,00 €)
- 15,00 € Studierendenschaftsbeitrag (im letzten Semester 15,00 €)
Bocholt inklusive Studienort Ahaus:
Der aktuelle Semesterbeitrag (SoSe 2021) am Standort Bocholt beträgt 313,50 € und setzt sich wie folgt zusammen:
- 130,00 € VGM-Semesterticket (Verkehrsgemeinschaft Münsterland) (im letzten Semester 130,00€)
- 58,50 € NRW-Semesterticket (im letzten Semester 57,40 €)
- 110,00 € Akademisches Förderungswerk (AkaFö) (im letzten Semester 110,00 €)
- 15,00 € Studierendenschaftsbeitrag (im letzten Semester 15,00 €)
Stand der Informationen: Dezember 2021
Muss ich das Semesterticket akzeptieren und bezahlen?
Das Semesterticket wurde auf Beschluss der Studierendenschaft eingeführt und ist für alle Studierenden an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen bindend. Ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom August 2000 hat dies bekräftigt.
Ausnahmeregelungen / Freistellungen vom Semesterticket
Das Semesterticket ist generell für alle Studierenden bindend.
Die Ausnahmeregelungen für eine Freistellung/Rückerstattung sind im Antrag aufgeführt. Bitte bei Interesse dort nachlesen.
Rückerstattung des Semesterticketbeitrages
Zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrages bitte den Antrag verwenden, die Hinweise beachten.
Bitte beachten: Die Rückerstattung erfolgt anteilig, es werden nur nicht angebrochene Monate berücksichtigt. Bis zum 3. eines jeden Monats gilt dieser als noch nicht angebrochen. Ihr werdet, über die Schritte per E-Mail informiert.
Letzter Termin für einen Antrag auf Rückerstattung ist im Sommersemester der 3. August, im Wintersemester der 3. Februar. Nach diesem Datum (Rechnungsabschluss) ist keine rückwirkende Erstattung mehr möglich!
Es werden nur Rückerstattungsanträge akzeptiert und bearbeitet, von denen alle Dokumente vorliegen. Die Dokumente müssen im Original bzw. in Kopie (Brief, E-Mail) eines offiziellen Dokument vorliegen.
Ab wann darf man das Semesterticket nutzen?
Erstsemester an den Standorten Gelsenkirchen und Recklinghausen, dürfen das Semesterticket ab dem 1. September nutzen.
Es besteht die Möglichkeit ein VorkursTicket (für Juli und August) , bei der BoGeStra bzw. Vestischen beantragen, dieses kostet zurzeit 60,00 €/Monat. Informationen bekommst du im AStA-Shop, sowie beim Mobilitätsreferenten Christian. Vorkursticketberechtigung/-bescheinigung für VRR, dieses dann bitte beim AStA abstempeln lassen und danach beim Verkehrsunternehmen einreichen.
Erstsemester am Standort Bocholt, dürfen das Semesterticket, bereits ab dem 1. August nutzen.
Für Hochschulwechsler und Studierende, welche sich rückmelden, gilt das Ticket erst mit Beginn des jeweiligen Semesters (nicht zu verwechseln mit dem Vorlesungsbeginn):
- zum Wintersemester ab dem 1. September
- zum Sommersemester ab dem 1. März
Bitte immer den aktuellen Ausdruck des Ticket-to-print als Fahrausweis mitführen, ebenso ein offizielles Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass usw.).
Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werde?
Genutzt werden dürfen alle Bus-, Straßen-, Stadt-, U-Bahnlinien, Schwebebahn (Wuppertal), Skytrain (Flughafen Düsseldorf), H-Bahn (TU Dortmund) sowie nur die 2. Klasse der Züge der DB AG des Geschäftsbereichs Nahverkehr (DB Regio) sowie der Privatbahnen (S-Bahnen, Regional-Bahnen (RB) und Regional-Express (RE)).
Fernverkehrszüge wie IC, EC, ICE, sowie die Nutzung der 1. Klasse (auch nicht gegen Zuzahlung) sind nicht zugelassen.
Wo und wie darf ich das Ticket nutzen?
Die Fahrtberechtigung stellt das sogenannte Ticket-to-print dar, zu dem zusätzlich unbedingt der Personalausweis (und eventuell der Studierendenausweis) mitzuführen ist.
Das Ticket ist für ein Semester gültig. Hinweise zum Ausdrucken des Ticket-to-print finden sich unter: „Wie erhalte ich mein Semesterticket?“.
Das Ausdrucken ist erst möglich, wenn der zur Einschreibung / Rückmeldung erforderliche Beitrag überwiesen wurde.
Bitte dann auch etwa 14 Tage Bearbeitungszeit berücksichtigen, gerechnet ab der Überweisung / Einzahlung.
Übersicht VRR-Gebiet (Gelsenkirchen und Recklinghausen)
Für das Semesterticket gilt noch die Unterscheidung zwischen VRR Nord und Süd. Gelsenkirchen und Recklinghausen sind im Gebiet VRR Süd.
Übersicht VGM-Gebiet (Bocholt und Ahaus)
Übersicht NRW-Gebiet
Die Mitnahme einer weiteren Person oder eines Fahrrades ist hier nicht gestattet.
Genutzt werden dürfen die Verkehrsmittel, die unter „Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden ?“ aufgeführt sind.
Innerhalb des VRR-Gebietes (Studierende an den Standorten Gelsenkirchen und Recklinghausen) gelten folgende Regeln: Es darf nur das rot umrandete Gebiet der VRR-Preisstufe D Region Süd (ursprüngliches VRR-Gebiet bis 31.12.2011) genutzt werden (Siehe: Übersichtskarte).
An Werktagen (montags bis freitags) ab 19 Uhr, samstags, sonn- und feiertags sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig bis Betriebsschluss darf im VRR-Gebiet eine weitere volljährige Person bei Nutzung des VRR-Tickets kostenfrei mitfahren.
(Erklärung Betriebsschluss: Im Schienenverkehr der DB AG bzw. im Schienenverkehr der Eisenbahnverkehrsunternehmen gilt als Betriebsschluss 3 Uhr des Folgetages. Ansonsten der Beginn der nächtlichen Betriebsruhe oder der Abschluss der NachtExpress-Fahrten am Folgetag.) Die Fahrradmitnahme ist entsprechend der Tarifbedingungen in der Regel ganztägig zugelassen. Ausnahmen und Regelungen bitte beachten. Info dazu unter: http://www.vrr.de/de/service/fragen/tickets/index.html
Innerhalb des VGM-Gebietes (Studierende am Standort Bocholt, inklusive Studienort Ahaus) gelten folgende Regeln:
Inhabern des SemesterTickets ist die kostenlose Mitnahme eines Kindes im Alter von 6-14 Jahren im Geltungsbereich ohne Zeiteinschränkung gestattet.
An Werktagen (montags bis freitags) ab 19 Uhr, sowie samstags, sonn- und feiertags ohne Zeiteinschränkung, darf eine weitere Person oder ein Fahrrad in den Bussen im Bereich des WestfalenTarif mitgenommen werden.
Inhaber des Semestertickets sind von der Zahlung des NachtBus Aufpreises gem. 2.6 der Tarifbestimmungen im Geltungsbereich befreit.
Bei Nutzung des NRW-Semestertickets, also dem Gebiet außerhalb der VRR-Preisstufe D Region Süd (GE/RE) bzw. außerhalb des WestfalenTarif (BOH) sowie innerhalb des Bundeslandes NRW darf nur die Person das Ticket nutzen, auf die der Studierendenausweis und das Ticket-to-print ausgestellt sind. Beides ist mitzuführen. Weitere Mitnahmemöglichkeiten bestehen beim NRW-Semesterticket nicht.
Wie erhalte ich mein Semesterticket?
Zur Nutzung des VRR/VGM- und des NRW-Semestertickets ist es erforderlich, zuvor das sogenannte „Ticket-to-print“ auszudrucken.
Dazu bitte im QIS-Portal anmelden.
Dort auf den Link „Allgemeine Verwaltung“ klicken.
Es öffnen sich eine Übersicht wo ein Link zum Ausdruck des Semestertickets dient. Das Ticket-to-print darf nicht vergrößert oder verkleinert werden, es muss in Originalgröße ausgedruckt werden. Das Papier über den grauen Rand hinaus kann abgeschnitten / getrennt werden. Das Ticket darf nicht eingeschweißt werden! Es kann entnehmbar in einer Klarsichthülle aufbewahrt werden.
Kontakt
![]() | Christian Kellmann Semesterticket & Mobilität Sprechzeiten n.V. Standort: Gelsenkirchen Raum B2.1.29 Kontakt: semesterticket@asta-wh.de |